Familienbeihilfe für UKRAINE Vertriebene

Informationsblatt „Antrag auf Familienbeihilfe“ 

Download als PDF 1 Seite, Stand 17.8.2022 - nicht mehr aktuell -> siehe BKA

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html


Kinder aus der Ukraine Vertriebener haben seit dem Inkrafttreten der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (BGBl. 135/2022) Anspruch auf Familienbeihilfe. 
 
Die Antragstellung erfolgt mittels Familienbeihilfeantrag Antragsformular Beih100  mit folgenden Beilagen  
• Meldezettel 
• Geburtsurkunden der Kinder zur Klarstellung des Verwandtschaftsverhältnisses 
• allenfalls Ausbildungsnachweise für volljährige Kinder  

Mehr dazu über obigen Download Link.


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