Häufige Fragen

Welche sozialen Leistungen bekommen Asylsuchende?

Asylsuchende bekommen in Österreich die sogenannte Grundversorgung.

Wenn Asylsuchende in einer organisierten Unterkunft wohnen, erhalten sie pro Monat € 40,00 für alle persönlichen Ausgaben.

​(Quelle: UNHCR)

Wenn Asylsuchende selbstständig wohnen, erhalten sie maximal € 320,00 pro Monat. 

Von diesem Betrag sind Miete, Verpflegung, Strom und sämtliche anderen Kosten zu bezahlen.

​(Quelle: UNHCR)

Die Grundversorgung für ein Kind beträgt monatlich € 90,00. Zwei Mal jährlich werden € 100,00 für Schulutensilien bezahlt. Dieser Zuschuss kann in Form von Gutscheinen erfolgen.

Alle Asylsuchenden erhalten zwei Mal jährlich max. € 75,00 Bekleidungshilfe oder Gutscheine im Wert von max. € 75,00.

 

Ich habe gehört, dass ein Asylwerber pro Tag 19 Euro bekommt.

Die in manchen Medien immer wieder erwähnten € 19,00 pro Tag erhalten NICHT die Asylsuchenden, sondern die organisierte Unterkunft, die sie aufgenommen hat.

Dafür muss die organisierte Unterkunft auch für die Verpflegung sorgen und etliche Auflagen erfüllen.

Die Asylsuchenden in organisierten Unterkünften erhalten lediglich € 40,00 pro Monat als „Taschengeld“.

 

Die Asylwerber kommen nur nach Österreich, um von der Sozialhilfe zu leben.

Asylsuchende haben keinen Anspruch auf die Mindestsicherung (= früher Sozialhilfe).

Sie haben auch keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld.

 

Warum kommen Asylwerber nach Österreich, obwohl die Nachbarstaaten auch sicher sind?

Menschen, die aus ihrem Heimatland flüchten müssen, können oft nicht beeinflussen, in welchem Land ihre Flucht endet.

Welches Land in der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, haben die EU-Mitgliedsländer sowie Norwegen, Island und die Schweiz in der so genannten Dublin-Verordnung geregelt.

Demnach muss das Verfahren grundsätzlich in jenem Land durchgeführt werden, in dem der Asylsuchende zum ersten Mal nachweislich die EU betreten oder Asyl beantragt hat. Mit Hilfe der Eurodac-Datenbank, in der EU-weit die Daten und Fingerabdrücke aller Asylsuchenden gespeichert werden, können die Behörden feststellen, ob bereits ein Asylantrag in einem anderen EU-Land gestellt wurde. Ist das der Fall, wird die Person im Regelfall in dieses Land zurückgeschickt und muss ihr Asylverfahren dort durchführen.

Der Nachteil der Dublin-Verordnung ist, dass es in der gesamten EU kein einheitliches Asylsystem gibt.

Einige Länder bieten Asylsuchenden keinen ausreichenden Schutz. Sie werden trotz traumatischer Erlebnisse ins Gefängnis gesperrt, ohne etwas verbrochen zu haben oder müssen auf der Straße leben.

Außerdem nimmt die Dublin-Verordnung wenig Rücksicht darauf, ob Betroffene Anknüpfungspunkte in gewisse Länder haben, wie z.B. Sprachkenntnisse oder vorhandene ethnische Netzwerke.

 

Warum treten die Asylanten oft "im Rudel" auf? Ich habe Angst, wenn mir eine Gruppe junger Männer entgegenkommt.

Viele Asylsuchende gehen deshalb nicht allein auf die Straße, weil sie Angst haben und unsicher sind. Sie verstehen die Sprache nicht, können unsere Schrift noch nicht lesen, sie haben keine Ortskenntnis, etc.

Sie lassen sich daher oft von anderen Asylsuchenden begleiten, die besser Deutsch können oder über bessere Ortskenntnisse verfügen.

Wenn jemand z.B. einen Behördentermin wahrnehmen muss, bittet er vielleicht einen anderen, als Dolmetsch zu fungieren, wieder ein anderer kennt die Adresse, wieder ein anderer weiß, wie man den Fahrkartenautomat bedient, etc.

Ein weiterer Grund könnte sein, dass in der Nähe ein Deutschkurs stattfindet oder eine Beratungsstelle ist.

 

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beantworten sie gerne: bewegung(dot)mitmensch(at)gmx(dot)at

 

Informationen zum Thema Asyl:

 

UNHCR, Fakten zu Asyl in Österreich:

www.unhcr.at/unhcr/in-oesterreich/fluechtlingsland-oesterreich/fakten-zu-asyl-in-oesterreich.html

 

Beratungs- und Betreuungsstellen für Asylwerbende, Flüchtlinge und MigrantInnen:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1694400.html

 



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